Alle Informationen zum UCG Jahrestreffen 2024
Infos kompakt:
- Unimog-Jahrestreffen von Freitag, 14.06., bis Sonntag, 16.06.2024
- Sand in Taufers im Ahrntal, Südtirol, Italien
- Anfahrt: Brenner, Sterzing, Franzensfeste, Abzweigung Pustertal, Bruneck: Abzweigung Sand in Taufers/Ahrntal; Lienz – Pustertal, Bruneck: Abzweigung Sand in Taufers/Ahrntal; Reschenpass
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⬇️ Adressen zu Unterkünfte in Sand in Taufers: Infos JT Sand in Taufers – Unterkünfte
⬇️ Alle zur Maut: Infos JT Sand in Taufers – Maut
⬇️ Allgemeine Infos zu Sand in Taufers: Infos JT Sand in Taufers – Allgemein
Liebe Mitglieder, liebe Unimog-Freunde!
Einige Sandner Unimog-Fans veranstalten seit einigen Jahren regelmäßig Treffen dieser besonderen Fahrzeuge – Universal-Motor-Gerät – in Sand in Taufers – eine kleine Tradition entstand. Daher freuen wir uns sehr über dieses Get-together. Erwartet werden bis zu vierhundert Unimogs zum Treffen in Sand in Taufers: Willkommen!
Sand in Taufers
ist ein kleiner Ort im Tauferer Ahrntal, mit über 2000 Einwohnern. Dazu gehören die Fraktionen Mühlen, Kematen, Ahornach, Rein, mit insgesamt etwa 5700 Einwohnern. Meereshöhe 860 bis 1600 m., daher im Juni angenehm warm. Meistbesuchte Sehenswürdigkeiten sind die Burg Taufers aus dem 13. Jh. und die Reinbach-Wasserfälle, sie gehören zu den höchsten und schönsten Südtirols, seit 1989 Naturdenkmal. Sand in Taufers ist der Hauptort des etwa 45 km langen Tauferer Ahrntals, einem Seitental des Pustertales.
Sand in Taufers ist KlimaGemeinde mit Goldstatus, sie setzt auf umweltfreundliche und ressourcensparende Energiepolitik. Der Ort lebt von Gewerbe und in Teilen von Industrie, hauptsächlich von Sommer- und Wintertourismus. Sommer- und Wintersportmöglichkeiten, endlose Sommer- und Winterwanderwege jeglicher Schwierigkeitsgrade, Unterhaltungs- und Freizeitmöglichkeiten und kulturelle und kulinarische Veranstaltungen bieten ein reizvolles Wohn- und Tourismusumfeld. www.ahrntal.com
Location
Ein großer ebener Parkplatz (Koordinaten: 46.91236673095442, 11.961501603496618) in der Sportzone Sand in Taufers (1 km entfernt vom Ortszentrum) steht zur Verfügung. Nebenan die Cascade, sie lädt zu genussvollen Schwimmzügen im Naturbadeteich oder zur Stärkung ins Restaurant-Café ein. Die nahegelegenen Reinbach-Wasserfälle gehören zu den schönsten Südtirols und sind beqem zu erwandern. Das fabelhafte Panorama mit Burg Taufers vor der Gletscherkulisse macht Lust auf einen geführten Rundgang.
Verpflegung und Zeitvertreib
Einem gepflegten Unimog-Wochenende unter Freunden in Sand in Taufers steht nichts im Wege: Die Organisatoren, der Unimog-Club Gaggenau e.V., die Freiwillige Feuerwehr FF Sand in Taufers, die Unimog-Freunde Ahrntal und der Tourismusverein Sand in Taufers bauen ein kleines Unimog-Zentrum auf, wo es sich prima tafeln, feiern, plauschen – und auch schlafen lässt.
Für Freitag bis Sonntag, 14.-16.06., steht in oder vor der Sporthalle vis-á-vis der Catering-Service der FF zur Verfügung: morgens, mittags, abends. Reservierung notwendig:
Menüvorschlag:
Freitag 14.06.2024 / MITTAGESSEN
Hirtenmaccheroni + Parmesankäse und gemischter Salat
(Hirtenmaccheroni = (Nudeln – Pennette / Tomatensauce / Rahm / Champignons / Schinken / Erbsen)
Freitag 14.06.2024 / Abendessen
Truthahnschnitzel vom Rost mit knusprigen Kartoffelspalten und gemischtem Salat
Samstag 15.06.2024 / Frühstück
Buffet mit: Kaffee – Tee / Marmelade / Honig / Butter / Brot / Schinkenwurst / Käse
Samstag 15.06.2024 / Mittagessen
Rindsgulasch mit Reis und gemischtem Salat
Samstag 15.06.2024 / Abendessen
Halbes Grillhähnchen mit Pommes und gemischtem Salat
Sonntag 16.06.2024 / Frühstück
Buffet mit: Kaffee – Tee / Marmelade / Honig / Butter / Brot / Schinkenwurst / Käse
Sonntag 16.06.2024 / Frühstück
Südtiroler Schlutzkrapfen (Spinat- / Topfenfüllung) mit brauner Butter und Parmesankäse
Ein Imbissstandl bietet leckere Snacks. Ein Verkaufs-Kiosk präsentiert Ersatzteile, Zubehör, Gadgets passend zum Thema. Für besonderes Feeling sorgt die Vorführ-Rampe, wo Unimog-Piloten spektakuläre Manöver vorführen dürfen. Kinder: Her mit ihnen! Sie dürfen ihren eigenen Unimog-Parcours bespielen.
Veranstaltungen
Am gleichen Wochenende sind in Sand in Taufers zahlreiche Chöre aus dem In- und Ausland im Rahmen des Chörefestivals zu hören. In Lappach, etwa 10 km entfernt im Mühlwaldertal, feiert man den traditionellen ‘Lappocha Kirschta‘ (Kirchtag).
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Wichtige Informationen zur Anreise: Mit dem Unimog zum Jahrestreffen
Wer von Deutschland aus das Jahrestreffen in Sand in Taufers besuchen will, muss entweder über Österreich oder die Schweiz nach Italien fahren. Die genannten drei Länder haben unterschiedliche Regelungen bezüglich Strassennutzungsgebühren und temporären Fahrverboten. Angesichts der enormen Vielfalt an zulassungsrechtlichen Varianten der Unimog ist man im Zweifelsfall gut beraten, sich vorgängig bei den zuständigen Behörden zu erkundigen, um nicht bei einer Kontrolle an der Weiterfahrt gehindert zu werden.
Sand in Taufers im Südtirol gehört zur autonomen Provinz Bozen, wo die deutsche Sprache mit der italienischen Sprache gleichberechtigt ist.
Italien
Maut / Strassennutzungsgebühren
Grundsätzlich werden in Italien weder streckenabhängige noch pauschal bemessene Strassen-Benutzungsgebühren erhoben, und zwar unabhängig von der Gewichtsklasse oder Einstufung eines Fahrzeuges respektive einer Fahrzeugkombination. Davon ausgenommen sind einzig die grün beschilderten Autobahnen, bei denen eine streckenabhängige Maut anfällt, welche beim Verlassen der Autobahn eingezogen wird. Blau beschilderte Autobahnen (Superstrade) hingegen sind, wie das übrige Strassennetz, in der Nutzung frei.
Temporäre Fahrverbote
Fahrzeuge und Fahrzeugkombinationen bis 7,5 Tonnen tzGM können grundsätzlich rund um die Uhr auf dem Strassennetz verkehren.
Fahrzeuge und Fahrzeugkombinationen über 7,5 Tonnen tzGM dürfen an Sonntagen von 07.00 Uhr bis 22.00 Uhr NICHT auf öffentlichen Strassen verkehren. Dies gilt auch für Veteranenfahrzeuge (H-Kennzeichen oder entsprechendem Vermerk im Fahrzeugbrief) mit oder ohne Anhänger über 7,5 Tonnen tzGM.
Ausgenommen sind einzig Fahrzeuge, welche dem Personentransport dienen (Busse) oder im Fahrzeugbrief als (schwere) Wohnmotorwagen klassiert sind.
Österreich
Maut / Strassennutzungsgebühren
Alle Informationen finden sich auf www.asfinag.at
PKW, Motorräder und Wohnmotorwagen bis 3,5 Tonnen tzGM benötigen für die Nutzung von Schnellstrassen und Autobahnen einen Aufkleber (Vignette, «Pickerl»). Vignetten mit einer Gültigkeitsdauer von zehn Tagen, 2 Monaten, oder 1 Jahr können an zahlreichen Vertriebsstellen (z. Bsp. Tankstellen) gekauft werden. Anhänger benötigen keine eigene Vignette. Auf baulich kostenintensiven Strecken, unter anderem der Brenner Autobahn, gelten für Fahrzeuge bis 3,5 Tonnen tzGM Streckenmauttarife
Fahrzeuge über 3,5 Tonnen tzGM unterliegen einer fahrleistungsabhängigen LKW-Maut, welche als «GO-Maut» bezeichnet wird. Die Abrechnung erfolgt über ein kleines Gerät, «Go-BOX» genannt, welches vor der Nutzung einer Autobahn oder Schnellstrasse zu besorgen ist, sofern nicht ein zugelassenes Gerät anderer Anbieter (emotach, Toll Collect etc.) installiert ist. An der GO-BOX ist auch die Anzahl Achsen, auch von mitgeführten Anhängern, manuell einzustellen.
Temporäre Fahrverbote
Von Samstag 15.00 Uhr bis Sonntag, 22.00 Uhr gilt für folgende Fahrzeuge / Fahrzeugkombinationen ein generelles Fahrverbot:
- LKW mit Anhänger, sofern das höchste zulässige Gesamtgewicht des LKW oder des Anhängers mehr als 3,5 Tonnen beträgt
- LKW mit einem höchstzulässigen Gesamtgewicht von mehr als 7,5 Tonnen
Allgemeines Nachtfahrverbot für LKW mit über 7,5 Tonnen höchstzulässiges Gesamtgewicht in der Zeit von 22.00 Uhr bis 05.00
Schwere Wohnmobile über 3,5 Tonnen GG sind den LKW-Beschränkungen nicht unterstellt. Veteranenfahrzeuge hingegen, sind derzeit weiterhin den normalen LKW gleichgestellt.
Schweiz
Da die Schweiz weder Mitglied der EU noch des europäischen Binnenmarktes ist, sind bei der Ein- und Durchreise weitere Aspekte zu beachten. Die Ausführungen gelten auch für das Fürstentum Liechtenstein, obschon dieses dem EWR angehört.
Personen- und Güterverkehr
Die Schweiz ist weder Mitgliedsstaat der EU noch des EWR, sie ist allerdings Teil des «Schengenraumes», womit an den Grenzübergängen keine systematischen Personenkontrollen stattfinden. Die Schweiz ist nicht Teil des europäischen Binnenmarktes (Zollunion), weshalb in Bezug auf mitgeführte Güter, vor allem landwirtschaftliche Produkte und Alkohol besondere Vorschriften / Mengenbeschränkungen einzuhalten sind.
Für persönliche Gebrauchsgegenstände finden sich die einschlägigen Vorschriften unter www.bazg.admin.ch in der Lasche «Information Private».
Für Handelswaren, also Güter die zum Verkauf bestimmt sind, müssen bei der Einreise am Schweizer Zoll angemeldet werden und es fallen die Schweizerische Mehrwertsteuer (8,1 %) und je nach Produkt allenfalls weitere Abgaben an. Details siehe www.bazg.admin.ch Lasche «Information Firmen»
Personen, welche mit Handelswaren zum Jahrestreffen fahren wird empfohlen die Schweiz zu meiden und über Österreich zu fahren.
Euro
Gesetzliches Zahlungsmittel ist der Schweizer Franken. Handel und Dienstleister sind nicht verpflichtet, Zahlungen in anderen Währungen anzunehmen. Vor allem in grenznahmen oder Tourismusgegenden wird allerdings der € akzeptiert, wobei das Wechselgeld in der Regel in CHF vergütet wird. Auch ist der angewandte Wechselkurs für den Kunden oft wenig vorteilhaft.
Maut / Strassennutzungsgebühren
Motorfahrzeuge bis zu einem GG von 3,5 Tonnen sowie Anhänger bis zu einem GG von 3,5 Tonnen benötigen für das Befahren von grün beschilderten Autobahnen und Autostrassen sowohl am Zugfahrzeug als auch am Anhänger eine Autobahnvignette. Das übrige Strassennetz steht ihnen zur freien Benutzung zur Verfügung.
Lastwagen über 3,5 t GG bezahlen für jeden in der Schweiz zurück gelegten Kilometer eine gewichts- und Emissionsstufenabhängige Schwerverkehrsabgabe. Busse und schwere Wohnmotorwagen bezahlen eine (Tages-)Pauschale. Veteranenfahrzeuge sind von der Schwerverkehrsabgabe befreit.
Temporäre Fahrverbote
Fahrzeuge bis zu einem zulässigen Gesamtgewicht von 3,5 Tonnen dürfen ohne zeitliche Einschränkungen auf dem öffentlichen Strassennetz gefahren werden.
Bei Motorfahrzeugen über 3,5 t zulässigem Gesamtgewicht gilt immer ein Fahrverbot jeweils von 22.00 Uhr bis 05.00 Uhr des Folgetages («Nachtfahrverbot») sowie für den ganzen Sonntag (gleichgestellt sind öffentliche Feiertage). Wesentliche Ausnahme vom Sonntagsfahrverbot betrifft die Fahrzeuge zum Personentransport (Bus, schwere Wohnmotorwagen) sowie Veteranenfahrzeuge (H-Kennzeichen / Eintrag im Fahrzeugbrief)