UCG-Satzung

Satzung des Unimog-Club Gaggenau e. V.

Zweck des Vereins ist die Förderung der technischen Kunst und Kultur insbesondere die uneigennützige Erhaltung und Restaurierung von Unimog mit land- und forstwirtschaftlichen sowie sonstigen Zusatz-geräten.

Der Satzungszweck wird auch dadurch verwirklicht, dass die vielfältigen Einsatzmöglichkeiten erforscht und dokumentiert sowie einer breiten Öffentlichkeit durch heimatkundliche Veranstaltungen und Vorführungen zugänglich gemacht werden. Dazu gehört auch das Sammeln von Dokumenten und entsprechenden Unterlagen sowie deren Veröffentlichung z. B. in Heimatbüchern.

Durch die Vereinsaktivitäten soll auf den Erfinder- und Pioniergeist früherer Generationen hingewiesen und das Interesse, insbesondere der Jugend, an Brauchtum, Technik- und Sozialgeschichte geweckt und gefördert werden.

Die Satzung des UCG in der aktuellen Fassung vom November 2017 steht hier zum Download bereit: Satzung Stand_11_2018

Der Unimog-Club Gaggenau e. V. ist als gemeinnütziger Verein steuerlich anerkannt. Spenden und Mitgliedsbeiträge können als Sonderausgaben in der Einkommensteuererklärung angesetzt werden.

Wir freuen uns über neue Mitglieder und Förderer. Egal ob als aktives Mitglied, Helfer bei Vereinsaktivitäten oder als finanzieller Förderer  des Vereins. Schreiben Sie uns, besuchen Sie die vielen regelmäßigen Stammtische, Treffen oder nehmen Sie an den Ausfahrten teil.

Spenden können auf folgendes Vereinskonto eingezahlt werden:

Sparkasse Baden-Baden Gaggenau
IBAN: DE16 6625 0030 0050 02813 77
BIC SOLA DE S1 BAD

Für einen Spendenabzug als Sonderausgaben in Ihrer Einkommensteuer genügt eine Kopie des Kontoauszuges sowie das Dokument „vereinfachter Spendenabzug“ des jeweiligen Jahres.